Die Vorarbeiten hierzu hatte der „Herrenchiemseer Verfassungskonvent“ gelegt. Der Konvent tagte vom 10. bis 23. August 1948 auf der Chiemsee-Insel in Bayern. Der Parlamentarische Rat lehnt sich eng an dessen Entwurf an, in dem die Umrisse des späteren Grundgesetzes bereits enthalten sind. Der Parlamentarische Rat kann problemlos die Benennung der Bundesorgane (Bundestag, Bundesrat, Bundespräsident, Bundesregierung, Bundesverfassungsgericht) vom Herrenchiemseer Entwurf übernehmen, ebenso Neuerungen gegenüber der Weimarer Verfassung.
Ziel dieser neuen Elemente war es, die Stabilität der zweiten deutschen Republik zu erhöhen. Dazu gehörte der nahezu vollständige Verzicht auf plebiszitäre Elemente, ebenso die Stärkung des Parlaments und des Bundeskanzlers gegenüber dem (weitgehend entmachteten) Bundespräsidenten. Weiterhin die Einführung des „konstruktiven Misstrauensvotums" (Artikel 67 GG), demzufolge ein amtierender Bundeskanzler vom Bundestag nur dann gestürzt werden kann, wenn zugleich ein neuer Kanzler gewählt wird.
Auf den „Herrenchiemseer Konvent“ geht auch die Formulierung des Grundsatzes der „streitbaren Demokratie“ zurück. Demnach muss die Demokratie bereit und in der Lage sein, sich gegen ihre Feinde zur Wehr zu setzen.
Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern bleibt bis zum Schluss strittig, vor allem in Finanzfragen. Große Teile von CDU und CSU gehören zu den extremen Föderalisten. Sie wollen den Ländern mehr Einfluss zuerkennen. Hingegen fordern SPD und FDP eine starke Bundesgewalt. Am Ende setzen sich die Vorstellungen von SPD und FDP durch. Konrad Adenauer als Ratspräsident muss zwischen seiner eigenen Partei und den Militärgouverneuren, die den Föderalismus stärken wollen, vermitteln.
Konrad Adenauer am 23. Mai 1949 in der Pädagogischen Akademie in Bonn (dem späteren Bundesratsgebäude)Heute, am 23. Mai 1949, beginnt ein neuer Abschnitt in der wechselvollen Geschichte unseres Volkes: Heute wird nach der Unterzeichnung und Verkündung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland in die Geschichte eintreten. Wir sind uns alle klar darüber, was das bedeutet. Wer die Jahre seit 1933 bewusst erlebt hat […], der denkt bewegten Herzens daran, dass heute, mit dem Ablauf dieses Tages, das neue Deutschland entsteht.
Abstimmungsergebnis: 53 Ja gegen 12 Nein
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat mit 53 gegen 12 gebilligt. Das Zentrum, die DP und die KPD stimmen gegen den Entwurf. Sechs der 13 CSU-Vertreter lehnen das Grundgesetz ebenfalls ab, da sie sich in der Föderalismusfrage und Bezügen zur christlichen Soziallehre nicht hinreichend repräsentiert sehen.
Die Militärgouverneure der drei Westmächte genehmigen das Gesetzeswerk am 12. Mai 1949, ebenso zehn der elf Landtage. Bayern stimmt gegen das neue Grundgesetz. Am 23. Mai 1949 wird das Grundgesetz vom Parlamentarischen Rat verkündet und tritt am folgenden Tag in Kraft.
Bonn wird zur „vorläufigen“ Bundeshauptstadt
Über die Hauptstadtfrage hat der Parlamentarische Rat bereits am 10. Mai 1949 entschieden. Zur „vorläufigen“ Bundeshauptstadt wird mit 33 Stimmen Bonn gewählt. Für Frankfurt am Main, als Ort der Paulskirche mit einer großen demokratischen Geschichte, stimmen 29 Abgeordnete. Für Bonn spricht vor allem die Tatsache, dass dadurch der Provisoriumscharakter der neuen Republik betont wird.
Nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes finden am 14. August 1949 die Wahlen zum ersten Bundestag statt, der sich am 7. September 1949 – gemeinsam mit dem Bundesrat – in Bonn konstituiert.
Die erste Bundesversammlung wählt am 12. September 1949 Theodor Heuss zum ersten Bundespräsidenten, der Bundestag am 15. September Konrad Adenauer zum ersten Bundeskanzler.
Die Alliierten setzen ihrerseits am 21. September das Besatzungsstatut in Kraft, aus dem sich wesentliche Einschränkungen der Souveränität des neuen Staates ergeben. Das Besatzungsrecht überlagert fortan die gesamte Rechtsordnung der Bundesrepublik – einschließlich des Grundgesetzes. Die Erweiterung der Souveränität ist in den kommenden Jahren ein Hauptanliegen von Bundeskanzler Adenauer.